Auch in Österreich richten sich Leistungsstipendien an überdurchschnittliche Studierende, die mit hervorragenden Leistungen glänzen. Dabei gibt es in Österreich bei jeder Universität oder Fachhochschule andere Voraussetzungen für ein dafür zu vergebendes Stipendium. Hierbei sind häufig die außerordentlichen Leistungen sowie der Notendurchschnitt diejenigen Hauptkriterien, die dann über die Vergabe entscheiden.
Die Einreichungsfrist für die Bewerbung für ein solches Leistungsstipendium liegt bei den meisten Universitäten sowie Fachhochschulen im in erster Linie im Bereich des Wintersemesters und erstreckt sich über einen Zeitraum von über 2 bis 4 Wochen. Dabei wird ein solches Leistungsstipendium normalerweise auf der Basis der Ergebnisse des vorhergehenden Studienjahres vergeben.
Die Vergabe erfolgt hier im Unterschied zu einem Selbsterhalter-Stipendium nicht zentral, sondern über die jeweiligen zuständigen Stellen für Stipendien der jeweiligen Hoch- oder Fachhochschulen. Dabei stammen hier dann die Gelder für ein solches Leistungsstipendium teilweise aus dem Wissenschaftsministerium von Österreich, aber auch aus privaten Förderungen.
Was die Höhe des Stipendiums anbelangt, so hängt dies von der jeweiligen Vergabestelle (also von der jeweiligen Universität oder Fachhochschule in Österreich) sowie von den individuellen Umständen ab. Hier kann es auch vorkommen, dass der Umfang die Studiengebühren, aber auch in einzelnen Fällen die Vollfinanzierung bis zu 1.500 Euro im Monat, ausmacht.
Die Stipendien-Anforderungen im Detail
Die Anforderungen an das Leistungs-Stipendium sind zwar von Hoch- oder Fachhochschule zu anderen Fakultäten in Österreich etwas unterschiedlich, trotzdem gibt es hierzu einige Anforderungen, die im Regelfall zum Tragen kommen.
Dazu gehören folgende Punkte:
In das Stipendium wird das komplette Studienjahr mit einbezogen. Das bedeutet also vom Zeitraum her vom 1. Oktober bis zum 30. September.
- Der Studierende oder die Studierende muss mindestens 20 Semesterstunden absolviert haben. Dabei werden hier die LVs (Lehrveranstaltungsstunden) nicht mit eingerechnet, die „mit Erfolg“ oder ähnlichen Vermerken beurteilt wurden.
- Ebenso können Studienvoraussetzungen (dazu gehört zum Beispiel das Latinum) nicht in die Berechnung einbezogen werden.
- Der Notenschnitt für ein solcher Stipendium sollte bei 1,8 oder darunter liegen(dabei werden hier auch negative Prüfung mitgezählt).
- Wenn ein Stipendium beantragt wird und das Studium bereits abgeschlossen ist, muss es für die Diplomarbeit oder Disseratation in schriftlicher Form ein „Sehr gut“ und für die mündliche Prüfung zumindest ein „Gut“ vorhanden sein. Wenn das Stipendium für eine Diplomarbeit beantragt wird, sind hier in der Regel nicht so viele Semesterstunden, wie oben angegeben, erforderlich.
Der Antragssteller oder die Antragstellerin muss ebenfalls die Voraussetzungen für die Studienbeihilfe erfüllen. Eine soziale Bedürftigkeit darf jedoch nicht vorhanden sein.
Zusätzlich gibt es zusätzliche Regelungen für eine studierende Person, die nicht über eine österreichische Staatsbürgerschaft verfügt, welche die Beantragung von einem solchen Stipendium nochmals schwieriger gestalten.
Eine weitere Voraussetzung ist, dass der Studierende oder die Studierende ein Mindestzeit plus ein Toleranzsemester entweder noch zu studieren hat oder schon eine entsprechende Ableistung vorliegt. Entsprechende Ausnahmen davon können bestehen, wenn der Studierende oder die Studierende eine schwere Krankheit hatte oder als Studierende schwanger geworden ist. Hier ist es bei solchen Tatbeständen wichtig, sich bei der jeweiligen Bildungseinrichtung zu melden.
Grundsätzlich besteht auf ein Leistungsstipendium in Österreich kein Rechtsanspruch. Wenn dann in einem Jahr die Zahl der von den Studierenden gestellten Anträge das Förderungsvolumen übersteigt, werden die dann vorliegenden Anträge nach den absolvierten Semesterstunden sowie nach dem Notendurchschnitt bewertet.
Wenn dann ein solches Leistungsstipendium gewährt wird, kann in der Regel davon ausgegangen werden, dass es sich hierbei um eine einmalige Zahlung von einigen hundert Euro handelt. Dabei wird im Regelfall hier als Grundlage für die anstehende Auszahlung die Studiengebühr (diese liegt bei 363,36 Euro) heran gezogen. Der bereits angeführte Betrag bis zu 1.500 Euro kommt, wie bereits erwähnt, in nur ganz wenigen Fällen zur Ausführung.
Praxisbeispiel von der Universität für angewandte Künste in Wien für das Wintersemester 2020
Das von dieser Universität in Wien zur Verfügung gestellte Leistungsstipendium dient zur Anerkennung von hervorragenden und außergewöhnlichen Studienleistungen, aus dem voran gegangenem Studienjahr.
- Der Bewerbungszeitraum beträgt für den Herbst 2020 vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020. Die hier für die Prüfung für das Stipendium zugrunde gelegten Prüfungen sind diejenigen vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020.
- Dabei müssen im vorangegangen Studienjahr mindestens 55 ECTS-Punkte (die Bezeichnung ECTS Punkt steht für 25 Echtstunden a 60 Minuten an tatsächlichem Arbeitsaufwand.
- Dabei wird der Arbeitsaufwand für ein Studienjahr für einen Studenten in Vollzeit mit 60 ECTS-Punkten bemessen) absolviert sein. Dabei darf der Notendurchschnitt nicht schlechter als 2,0 liegen.
Dabei werden dann die Studienleistungen anerkannt, wenn die anerkannte Prüfung im Zeitraum des voran gegangenen Studienjahres abgelegt worden ist und es sich um eine Beurteilung von 1 bis 5 handelt,. Ebenfalls muss diese in der Datenbank der Universität Wien für Bildende Künste vermerkt worden und dort auffindbar sein. Dieselbe Regelung hat auch für die Leistungen an externen Universitäten, die im Rahmen eines Lehramtsstudiums sowie bei einem Auslandssemester absolviert worden sind, in diesem Fall Gültigkeit.
Dabei ist die Berechnungsgrundlage der Erfolg des Studiums aus dem vorigen Studienjahr. Hierbei ist es für ordentlich Studierende erst ab dem 3. Semester möglich, ein solches Stipendium für sich zu beantragen.
Wenn Mehrfachstudien an dieser Universität in Wien vorliegen, werden dann hier dann alle Studienleistungen der entsprechenden studierenden Person mit einbezogen, wenn die Studienzeiten eingehalten worden sind. Für die Universität für Bildende Künste in Wien gilt, dass das Leistungsstipendium die Höhe von 750 Euro im Monat nicht unterschritten und die Maximalsumme in Höhe von 1.500 Euro nicht überschritten werden darf.
Bei der Universität für Bildende Künste in Wien gibt es zusätzlich ebenfalls bestimmte Voraussetzungen, die hier erfüllt werden müssen.
Dazu gehört, dass der Bewerber oder die Bewerberin eine entsprechenden von der Universität in Wien zur Verfügung gestellten Meldezettel ausfüllen muss. Wenn dieser Meldezettel in einer fremdsprachigen Ausführung ausgefüllt worden ist, muss eine deutsche oder englische Übersetzung hier zusätzlich vorhanden sein.
Der Bewerber oder die Bewerberin muss über eine österreichische Staatsbürgerschaft, eine Staatsbürgerschaft aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (das Gebiet EWR inklusive Schweiz) verfügen oder nach dem § 4 StudFG gleichgestellt sein.
Ebenfalls müssen die oben erwähnten Punkte vorhanden sein.
Die Stipendien-Anträge müssen von der beantragenden Person fristgerecht und vollständig zum jeweiligen Termin für die Einreichung abgegeben werden. Wenn die Anträge unvollständig oder zu spät vom Termin her eingereicht werden, werden diese nicht berücksichtigt.