§ 57a – Periodische Weiterbildung (Begutachtungen) – WIFI Hartberg 2026

Wussten Sie, dass in Österreich über 15.000 Fahrzeuge täglich zur wiederkehrenden Begutachtung vorgeführt werden? Für jede dieser Prüfungen braucht es qualifizierte Fachleute mit aktuellstem Wissen. Genau hier setzt die gesetzlich vorgeschriebene KFZ-Sachverständige Weiterbildung an.

Alle ermächtigten Personen müssen ihre Qualifikation regelmäßig auffrischen. Diese Schulungspflicht gilt alle drei Jahre. Sie stellt sicher, dass Prüfer auf dem neuesten Stand der Technik und Gesetzgebung bleiben.

Das WIFI Hartberg bietet 2026 mehrere Termine für diese verpflichtende § 57a – Periodische Weiterbildung (Begutachtungen) an. Der Tageskurs dauert 8 Stunden und kostet 310 Euro. Er deckt alle aktuellen Änderungen in der Fahrzeugbegutachtung ab.

Die Schulung vermittelt technische Neuerungen, rechtliche Updates und praktische Fallbeispiele. Nach erfolgreichem Abschluss erhalten Teilnehmer einen Eintrag im Bildungspass. Dieser bestätigt ihre Qualifikation für weitere drei Jahre.

Was ist die § 57a periodische Weiterbildung für KFZ-Sachverständige

Die § 57a Weiterbildung gewährleistet, dass KFZ-Sachverständige bei der Begutachtung nach § 57a stets aktuelle technische und rechtliche Standards anwenden. Diese gesetzlich vorgeschriebene Fortbildungsmaßnahme richtet sich an alle Personen, die bereits eine Ermächtigung für die Durchführung von wiederkehrenden Begutachtungen besitzen. Umgangssprachlich ist diese Überprüfung als „Pickerl-Überprüfung“ bekannt und dient der Verkehrssicherheit in Österreich.

Die periodische Weiterbildung muss alle drei Jahre absolviert werden, um die Berechtigung zur Durchführung von Begutachtungen aufrechtzuerhalten. Der Kurs wird als kompakter Tageskurs mit einer Dauer von 8 Stunden durchgeführt. Diese Struktur ermöglicht es den Teilnehmern, ihre Weiterbildungspflicht effizient zu erfüllen, ohne den Arbeitsalltag über mehrere Tage zu unterbrechen.

Die KFZ-Prüfer Fortbildung deckt mehrere wesentliche Themenbereiche ab. Dazu gehören aktuelle Änderungen in der elektronischen Begutachtungsverwaltung (EBV), neue technische Entwicklungen im modernen Fahrzeugbau sowie Updates im Mängelkatalog. Rechtliche Neuerungen in Verordnungen und Normen bilden ebenfalls einen wichtigen Bestandteil des Schulungsprogramms.

Während der Schulung arbeiten die Teilnehmer intensiv mit der aktuellen Schulungsunterlage. Diese wurde früher als Mängelkatalog bezeichnet und steht nun in digitaler Form zur Verfügung. Jeder Kursteilnehmer ist verpflichtet, die Schulungsunterlage in der aktuellen letztgültigen Version zum Kurs mitzubringen und zu verwenden.

Die Weiterbildung kombiniert theoretische Wissensvermittlung mit praktischen Fallbeispielen aus dem Begutachtungsalltag. Erfahrene Trainer vermitteln das Fachwissen und gehen auf spezifische Fragestellungen aus der Praxis ein. Diese Methode ermöglicht es den Sachverständigen, ihre Fachkompetenz zu erweitern und ihre Prüftätigkeit noch professioneller zu gestalten.

Die wichtigsten Merkmale der periodischen Weiterbildung im Überblick:

  • Weiterbildungszyklus: Verpflichtende Teilnahme alle 3 Jahre für alle ermächtigten Sachverständigen
  • Kursdauer: 8 Stunden als Tageskurs mit qualifizierten Trainern
  • Lernmethode: Präsenzunterricht mit theoretischen und praktischen Inhalten
  • Erforderliche Unterlagen: Aktuelle Schulungsunterlage in letztgültiger Version
  • Zielgruppe: Alle Personen mit Ermächtigung für wiederkehrende Begutachtungen

Durch die regelmäßige Teilnahme an der periodischen Weiterbildung stellen Sachverständige sicher, dass sie die wiederkehrende Begutachtung nach den neuesten Standards durchführen. Dies trägt maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei und gewährleistet eine einheitliche Prüfqualität in ganz Österreich. Die Schulung am WIFI Hartberg bietet dafür die optimale Plattform mit erfahrenen Referenten und modernen Lehrmethoden.

Gesetzliche Grundlagen und Weiterbildungspflicht in Österreich

Die rechtlichen Grundlagen der Weiterbildungspflicht Österreich sind in der PBStV Verordnung verankert und bilden das Fundament für qualitativ hochwertige Fahrzeugbegutachtungen. Diese Verordnung regelt alle Anforderungen an Personen, die wiederkehrende Begutachtungen nach § 57a durchführen. Für ermächtigte Sachverständige bedeutet dies eine verbindliche Pflicht zur kontinuierlichen fachlichen Weiterentwicklung.

Der österreichische Gesetzgeber legt großen Wert auf die Verkehrssicherheit. Daher müssen alle befugten Personen ihre Qualifikation regelmäßig nachweisen und aktualisieren.

Rechtsrahmen der periodischen Weiterbildung

Die PBStV Verordnung definiert den genauen Rahmen für die periodische Weiterbildung von KFZ-Sachverständigen. Alle Personen mit einer Ermächtigung für wiederkehrende Begutachtungen müssen diese Weiterbildung absolvieren. Der Umfang beträgt genau 8 Stunden pro Weiterbildungszyklus.

Als offizielles Nachweisdokument dient der Bildungspass. In diesem werden alle absolvierten Schulungen eingetragen und dokumentiert. Jede ermächtigte Person muss diesen Pass bei jeder Weiterbildung vorlegen können.

Zusätzlich schreibt die PBStV Verordnung vor, dass alle geeigneten Personen mit der aktuellen Schulungsunterlage ausgestattet sein müssen. Diese Unterlagen werden regelmäßig aktualisiert und enthalten alle relevanten gesetzlichen Änderungen.

Fristen und Intervalle der Weiterbildungspflicht

Die Weiterbildungspflicht folgt einem festen 3-Jahres-Zyklus. Als Stichtag gilt dabei die letzte Eintragung im Bildungspass. Das bedeutet, dass ab dem Datum der Grundschulung oder der letzten Weiterbildung genau drei Jahre zur nächsten Weiterbildung verbleiben.

Der Gesetzgeber hat jedoch eine Toleranzregelung vorgesehen. Nach Ablauf der drei Jahre besteht noch eine zusätzliche Frist von 4 Monaten. In diesem Zeitraum darf die ermächtigte Person weiterhin Begutachtungen durchführen.

Die wichtigsten Fristen im Überblick:

  • 3-Jahres-Intervall: Reguläre Frist zwischen zwei Weiterbildungen
  • 4 Monate Toleranzfrist: Zusätzlicher Zeitraum nach Ablauf der drei Jahre
  • Maximale Ruhephase: Bis zu 3 Jahre ohne Begutachtungstätigkeit möglich
  • Stichtag: Datum der letzten Eintragung im Bildungspass

Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht

Die Nichteinhaltung der Weiterbildungspflicht hat ernste Konsequenzen für KFZ-Sachverständige. Nach Ablauf der 4-monatigen Toleranzfrist tritt automatisch eine sogenannte Ruhephase ein. In dieser Phase ist jegliche Begutachtungstätigkeit nach § 57a untersagt.

Die Ruhephase kann nur durch das Nachholen der periodischen Weiterbildung beendet werden. Sachverständige dürfen während dieser Zeit keine Fahrzeugbegutachtungen durchführen. Dies hat direkte Auswirkungen auf die berufliche Tätigkeit und kann zu erheblichen Einschränkungen führen.

Besonders kritisch wird es, wenn die Ruhephase 3 Jahre überschreitet. In diesem Fall erlischt die Ermächtigung vollständig. Die betroffene Person muss dann die komplette § 57a Grundschulung im Umfang von 36 Stunden erneut absolvieren.

Die gestaffelten Konsequenzen im Detail:

  1. Nach 3 Jahren + 4 Monaten: Eintritt in die Ruhephase, keine Begutachtungen mehr erlaubt
  2. Während der Ruhephase: Vollständiges Tätigkeitsverbot bis zur nachgeholten Weiterbildung
  3. Nach 3 Jahren Ruhephase: Verlust der Ermächtigung, Grundschulung erforderlich

Diese klaren Regelungen unterstreichen die Bedeutung der kontinuierlichen Weiterbildung. Sie sichern die hohe Qualität der Fahrzeugbegutachtungen in Österreich und tragen maßgeblich zur Verkehrssicherheit bei.

WIFI Hartberg als anerkannte Bildungseinrichtung für Sachverständige

Für KFZ-Sachverständige ist die offizielle Anerkennung der Weiterbildungseinrichtung von zentraler Bedeutung. Nur Kurse bei akkreditierten Bildungsanbietern werden von den zuständigen Behörden anerkannt und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen. Das WIFI Hartberg ist als Teil des WIFI Steiermark eine solche offiziell zertifizierte Einrichtung.

Das WIFI Steiermark ist die Bildungseinrichtung der Wirtschaftskammer Steiermark und betreibt mehrere Standorte in der gesamten Region. Der Standort Hartberg bietet KFZ-Sachverständigen optimale Bedingungen für ihre verpflichtende Weiterbildung. Die zentrale Verwaltung erfolgt über die Hauptstelle in Graz in der Körblergasse 111-113.

Interessenten erreichen das WIFI Steiermark telefonisch unter +43 316 602 1234 oder per E-Mail an info@stmk.wifi.at. Für das Jahr 2026 sind insgesamt 33 Termine für die § 57a periodische Weiterbildung geplant, wobei mehrere Kurse am Standort Hartberg stattfinden.

Akkreditierung und offizielle Zertifizierung

Die Akkreditierung des WIFI Hartberg erfolgt gemäß den strengen Vorgaben der Periodischen Begutachtungs-Schulungs- und Tätigkeitsverordnung (PBStV). Diese gesetzliche Grundlage stellt sicher, dass alle durchgeführten Schulungen den aktuellen Standards entsprechen. Die offizielle Zertifizierung garantiert die Anerkennung durch alle zuständigen Behörden in Österreich.

Nach erfolgreichem Abschluss der Weiterbildung erhalten Teilnehmer einen Eintrag in ihren Bildungspass. Dieser Eintrag dient als offizieller Nachweis der erfüllten Weiterbildungspflicht. Die Sachverständigen Zertifizierung wird unmittelbar nach Kursabschluss ausgestellt und ist bundesweit gültig.

Die Qualitätssicherung erfolgt durch regelmäßige Überprüfungen der Kursinhalte und Lehrmethoden. Das WIFI Steiermark arbeitet eng mit den zuständigen Ministerien und Fachverbänden zusammen. Diese Kooperation gewährleistet, dass die Ausbildung stets auf dem neuesten Stand bleibt.

Langjährige Erfahrung in der Sachverständigenausbildung

Das WIFI Hartberg verfügt über jahrzehntelange Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung von KFZ-Sachverständigen. Die Einrichtung hat sich als führender Bildungsanbieter in der Oststeiermark etabliert. Hunderte Sachverständige haben hier bereits ihre Qualifikationen erworben oder aufgefrischt.

Das Kursangebot umfasst nicht nur die periodische Weiterbildung, sondern auch weitere Spezialisierungen:

  • § 57a Grundschulung mit 36 Stunden Umfang für neue Sachverständige
  • Erweiterungsschulungen für zusätzliche Fahrzeugkategorien
  • Spezialkurse für Bremsanlagen bei Fahrzeugen über 3,5 Tonnen
  • Auffrischungskurse zu spezifischen technischen Themen

Die Expertise zeigt sich in der professionellen Kursgestaltung und der Qualität der Trainer. Alle Dozenten verfügen über umfassende praktische Erfahrung in der Fahrzeugbegutachtung. Die Schulungsräume sind mit moderner Technik und aktuellen Lehrmitteln ausgestattet.

Als Teil des österreichweiten WIFI-Netzwerks profitieren Teilnehmer von standardisierten Ausbildungskonzepten. Die Lehrmaterialien werden zentral entwickelt und regelmäßig aktualisiert. Diese Systematik garantiert eine gleichbleibend hohe Qualität an allen Standorten in der Steiermark.

Die strategisch günstige Lage macht WIFI Hartberg zur idealen Anlaufstelle für Sachverständige aus der gesamten Region. Die Erreichbarkeit und die regionale Verankerung erleichtern die Teilnahme erheblich. Viele Teilnehmer schätzen die persönliche Atmosphäre und die überschaubare Kursgröße am Standort Hartberg.

§ 57a – Periodische Weiterbildung (Begutachtungen) – WIFI Hartberg: Kursübersicht 2026

Mit vier unterschiedlichen Kursterminen im Jahr 2026 ermöglicht das WIFI Hartberg eine bedarfsgerechte Teilnahme an der § 57a periodischen Weiterbildung. Die strategisch über das Jahr verteilten Termine bieten maximale Flexibilität für berufstätige KFZ-Sachverständige. Jeder Kurs wird als kompakter Tageskurs durchgeführt und erfüllt die gesetzlichen Anforderungen vollständig.

Das Kursangebot richtet sich speziell an Sachverständige, die ihre Weiterbildungspflicht effizient und praxisnah erfüllen möchten. Die Buchung erfolgt unkompliziert über das zentrale Anmeldesystem des WIFI Steiermark. Alle Kurse werden von erfahrenen Trainern geleitet, die aktuelle Entwicklungen in der Begutachtungspraxis vermitteln.

Verfügbare Kurstermine und Durchführungszeiträume im Jahr 2026

Das WIFI Hartberg Kurstermine für die § 57a periodische Weiterbildung 2026 umfassen vier konkrete Kursangebote. Diese sind unter den Kursnummern 51141105, 51141115, 51141225 und 51141255 verfügbar. Die Terminverteilung über das gesamte Kalenderjahr ermöglicht eine optimale Planungssicherheit.

Zusätzlich zu den Hartberg-Terminen stehen steiermarkweit weitere Standorte zur Verfügung. Dazu gehören WIFI Graz, WIFI-WKO Feldbach, WIFI-WKO Weiz sowie WIFI-WKO Murau-Murtal. Auch WIFI-WKO Liezen und WIFI-WKO Obersteiermark bieten entsprechende Schulungen an.

Insgesamt werden in der Steiermark 33 Termine für die periodische Weiterbildung im Jahr 2026 angeboten. Diese hohe Anzahl garantiert jedem Sachverständigen die Möglichkeit zur fristgerechten Teilnahme. Die breite Auswahl minimiert Wartezeiten und erleichtert die Integration in den Arbeitsalltag.

Die genauen Termine können über die WIFI-Website abgerufen werden. Eine frühzeitige Anmeldung wird empfohlen, da beliebte Termine schnell ausgebucht sein können. Die zentrale Terminübersicht bietet transparente Informationen zu allen verfügbaren Kursdaten.

Kursdauer und erforderlicher Stundenumfang

Die § 57a periodische Weiterbildung 2026 umfasst gesetzlich vorgeschriebene 8 Stunden. Diese werden als kompakter Tageskurs KFZ an einem einzigen Schulungstag absolviert. Der Kurs beginnt üblicherweise am Morgen um 8:00 Uhr und endet am späten Nachmittag.

Dieses Format wurde speziell für berufstätige Sachverständige konzipiert. Die eintägige Durchführung minimiert die Abwesenheit vom Betrieb erheblich. Teilnehmer können die Weiterbildungspflicht ohne längere Arbeitsunterbrechungen erfüllen.

Der 8-Stunden-Umfang entspricht den Vorgaben der österreichischen Gesetzgebung. Alle relevanten Themenbereiche werden innerhalb dieser Zeit umfassend behandelt. Die Kursgestaltung folgt einem didaktisch ausgereiften Konzept mit klarer Struktur.

Die Kursgebühr beträgt 310,00 EUR pro Teilnehmer. Dieser Preis beinhaltet alle Schulungsunterlagen und die Zertifikatsausstellung. Zusätzliche Kosten für Materialien oder Prüfungen fallen nicht an.

Kursformate: Präsenzunterricht und hybride Angebote

Das WIFI Hartberg setzt bei der § 57a periodischen Weiterbildung 2026 primär auf Präsenzunterricht. Die Lernmethode „Trainer:in“ bedeutet persönliche Betreuung durch qualifizierte Fachexperten. Diese verfügen über umfassende Praxiserfahrung in der KFZ-Begutachtung.

Der Präsenzunterricht bietet entscheidende Vorteile für die Wissensvermittlung. Teilnehmer können direkt Fragen stellen und von der Gruppendynamik profitieren. Der persönliche Austausch mit anderen Sachverständigen fördert das Verständnis komplexer Sachverhalte.

Während der Tageskurs KFZ in Hartberg ausschließlich als Präsenzveranstaltung durchgeführt wird, entwickelt das WIFI Steiermark zunehmend hybride Konzepte. Diese kombinieren klassischen Unterricht mit digitalen Elementen. Für die periodische Weiterbildung liegt der Fokus jedoch auf dem direkten Austausch.

Die Schulungsräume am Standort Hartberg sind modern ausgestattet. Technische Hilfsmittel unterstützen die anschauliche Darstellung aktueller Prüfmethoden. Die Lernumgebung schafft optimale Bedingungen für konzentriertes Arbeiten und effektiven Wissenstransfer.

Das Präsenzformat ermöglicht auch die Bearbeitung praktischer Fallbeispiele in der Gruppe. Diese praxisnahe Herangehensweise bereitet optimal auf die täglichen Herausforderungen im Berufsalltag vor. Die Trainer beantworten individuelle Fragen und gehen auf spezifische Problemstellungen ein.

Detaillierte Kursinhalte und Lernziele der Weiterbildung

Teilnehmer dieser Weiterbildung profitieren von aktuellen Fachinhalten, die direkt auf die Anforderungen der täglichen Begutachtungspraxis zugeschnitten sind. Die KFZ-Begutachtung Kurse am WIFI Hartberg vermitteln systematisch alle erforderlichen Kenntnisse für rechtssichere und fachlich fundierte Begutachtungen. Der Lehrgang orientiert sich konsequent an den gesetzlichen Vorgaben der PBStV und den praktischen Herausforderungen im Berufsalltag.

Jeder Kursteilnehmer erhält die aktuelle Schulungsunterlage in letztgültiger Version als Standard-Skriptum. Diese digitale Arbeitsunterlage ersetzt den früheren Mängelkatalog und dient als zentrales Nachschlagewerk während der gesamten Schulung. Für das effektive Arbeiten mit den digitalen Inhalten empfiehlt sich die Mitnahme eines Smartphones, Tablets oder Laptops.

Aktuelle Änderungen in der KFZ-Begutachtung 2025/2026

Die Schulung behandelt alle wesentlichen Neuerungen, die seit der letzten Weiterbildung eingeführt wurden. Dozenten präsentieren modifizierte Prüfkriterien und angepasste Bewertungsmaßstäbe systematisch und praxisnah. Besonderer Fokus liegt auf Änderungen, die den Begutachtungsalltag unmittelbar beeinflussen.

Ein zentrales Thema bildet die elektronische Begutachtungsverwaltung (EBV), die kontinuierlich weiterentwickelt wird. Teilnehmer lernen den Umgang mit neuen Funktionen und optimierten Prozessen kennen. Die digitale Erfassung und Verwaltung von Begutachtungsdaten gehört zu den Kernkompetenzen moderner Sachverständiger.

Aktualisierte Bestimmungen zur wiederkehrenden Begutachtung werden detailliert erläutert. Die Trainer vermitteln, welche rechtlichen Änderungen sich auf die praktische Durchführung auswirken. Teilnehmer erhalten konkrete Handlungsempfehlungen für die Umsetzung im eigenen Betrieb.

Technische Neuerungen und moderne Prüfmethoden

Die rasante Entwicklung der Fahrzeugtechnologie erfordert kontinuierliche Weiterbildung. Elektromobilität und Hybridantriebe stellen neue Anforderungen an die Begutachtung. Der Kurs vermittelt spezifisches Wissen zur Prüfung dieser modernen Antriebskonzepte.

Moderne Assistenzsysteme sind inzwischen Standard in vielen Fahrzeugen. Teilnehmer lernen die korrekte Bewertung von Notbremsassistenten, Spurhaltewarnsystemen und adaptiven Tempomaten. Die Schulung erklärt, welche Funktionsprüfungen im Rahmen der § 57a-Begutachtung durchführbar und erforderlich sind.

LED-Beleuchtungstechnologie und innovative Lichtsysteme erfordern angepasste Prüfmethoden. Die Bewertungskriterien für diese Technologien werden ausführlich behandelt. Sachverständige erhalten praktische Anleitungen zur fachgerechten Überprüfung.

Neue Sicherheitsausstattungen wie Airbag-Generationen und erweiterte Rückhaltesysteme sind Thema des Lehrgangs. Der systematische Aufbau und die Einteilung der Mängelgruppen werden anhand dieser Beispiele vertieft. Die Schulungsunterlage bietet hierfür detaillierte Bewertungshilfen und Klassifizierungen.

Rechtliche Updates, Normen und Verordnungen

Die Kenntnis aktueller gesetzlicher Rahmenbedingungen ist für rechtssichere Begutachtungen unerlässlich. Alle relevanten Änderungen in der PBStV werden systematisch durchgearbeitet. Die Trainer erläutern die praktischen Auswirkungen auf die tägliche Begutachtungstätigkeit.

Updates in relevanten ÖNORMEN werden praxisnah vermittelt. Teilnehmer erfahren, welche Normänderungen Anpassungen in der Begutachtungspraxis erfordern. Die Schulung zeigt konkrete Umsetzungsbeispiele für verschiedene Prüfsituationen.

EU-Richtlinien und deren nationale Umsetzung bilden einen weiteren Schwerpunkt. Sachverständige müssen die Harmonisierung europäischer Vorschriften kennen und korrekt anwenden. Der Kurs behandelt auch nationale Sonderregelungen, die in Österreich zusätzlich zu beachten sind.

Die allgemeinen Bestimmungen zur wiederkehrenden Begutachtung werden vertiefend behandelt. Teilnehmer erhalten einen vollständigen Überblick über alle gültigen Rechtsgrundlagen. Die rechtssichere Dokumentation von Begutachtungsergebnissen steht dabei im Mittelpunkt.

Praktische Fallbeispiele und Übungen aus der Begutachtungspraxis

Der praxisorientierte Teil der KFZ-Begutachtung Kurse bildet einen besonders wertvollen Baustein. Anhand realer Situationen aus dem Begutachtungsalltag werden typische Problemfälle diskutiert. Teilnehmer und Trainer erarbeiten gemeinsam die korrekte Vorgehensweise.

Die richtige Mängelbewertung steht im Zentrum der praktischen Übungen. Verschiedene Szenarien werden durchgespielt und anhand der Schulungsunterlage bewertet. Die Einteilung der Mängelgruppen wird dadurch nachvollziehbar und verständlich.

Technische Besonderheiten verschiedener Fahrzeugkategorien werden an konkreten Beispielen erläutert. Die Schulung umfasst Fallstudien zu Pkw, leichten Nutzfahrzeugen und Motorrädern. Jede Fahrzeugkategorie bringt spezifische Herausforderungen mit sich.

Die sachgerechte Dokumentation von Mängeln und Begutachtungsergebnissen wird intensiv geübt. Teilnehmer lernen, wie sie Befunde rechtssicher und nachvollziehbar festhalten. Die elektronische Begutachtungsverwaltung spielt dabei eine zentrale Rolle.

Diskussionen über Grenzfälle und interpretationsbedürftige Situationen fördern das Verständnis. Der Erfahrungsaustausch zwischen den Kursteilnehmern bereichert die Schulung zusätzlich. Gemeinsam werden Lösungsansätze für komplexe Begutachtungssituationen entwickelt.

Die vollständige Fahrzeugüberprüfung wird systematisch durchgegangen. Vom ersten Kontakt mit dem Fahrzeug bis zur abschließenden Bewertung werden alle Schritte behandelt. Teilnehmer erhalten einen strukturierten Leitfaden für die praktische Umsetzung.

Am Ende der Weiterbildung verfügen alle Teilnehmer über aktualisiertes Fachwissen und praktische Handlungskompetenz. Die digitale Schulungsunterlage dient auch nach Kursabschluss als wertvolles Nachschlagewerk. Sachverständige sind damit optimal auf die Anforderungen moderner Fahrzeugbegutachtungen vorbereitet.

Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen für die Kurse

Die Zielgruppe dieser Weiterbildung umfasst alle ermächtigten Sachverständigen für wiederkehrende Begutachtungen. Die KFZ-Sachverständige Schulung am WIFI Hartberg richtet sich konkret an Personen, die bereits über eine offizielle Ermächtigung zur Durchführung von Fahrzeugprüfungen nach § 57a verfügen. Dazu zählen KFZ-Techniker, Meister und HTL-Absolventen, die in Werkstätten, Prüfzentren oder als selbstständige Gutachter tätig sind.

Die Teilnahmevoraussetzungen setzen voraus, dass die Grundausbildung bereits erfolgreich abgeschlossen wurde. Nur wer die § 57a Grundschulung im Umfang von 36 Stunden absolviert hat, darf an der periodischen Weiterbildung teilnehmen.

Wer muss die Weiterbildung absolvieren

Die Weiterbildungspflicht besteht für alle Personen mit einer gültigen Ermächtigung Begutachtung nach § 57a Kraftfahrgesetz. Unabhängig vom Tätigkeitsbereich müssen alle ermächtigten Sachverständigen die periodische Schulung besuchen.

Konkret betrifft dies folgende Personengruppen:

  • Sachverständige, deren letzte Weiterbildungseintragung im Bildungspass das 3-Jahres-Intervall erreicht hat
  • Personen in der Toleranzfrist von 4 Monaten nach Ablauf des 3-Jahres-Zyklus
  • Gutachter, die sich bereits in der Ruhephase befinden und ihre Berechtigung wiedererlangen möchten
  • Alle aktiv tätigen KFZ-Sachverständigen in §57a-befugten Betrieben

Die Teilnahme ist verpflichtend, um die rechtliche Befugnis zur Durchführung wiederkehrender Begutachtungen aufrechtzuerhalten. Wer die Frist versäumt, verliert temporär die Berechtigung zur Fahrzeugprüfung.

Qualifikationen und erforderliche Nachweise

Für die ursprüngliche Grundschulung waren spezifische Voraussetzungen notwendig. Diese bilden die Basis für die periodische Weiterbildung.

Die Grundschulung erforderte folgende Qualifikationen:

  1. LAP-Zeugnis im KFZ-Bereich oder HTL-Abschlusszeugnis als fachliche Grundlage
  2. 2-jährige Praxisbestätigung eines §57a-Betriebs nach Abschluss der LAP
  3. Meisterprüfungszeugnis – hier entfällt die Praxiszeit vollständig

Für die Teilnahme an der periodischen Weiterbildung selbst müssen folgende Dokumente mitgebracht werden:

  • Amtlicher Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) zur Identitätsfeststellung
  • Bildungspass mit allen bisherigen Schulungseintragungen – ohne dieses Dokument ist keine Eintragung möglich
  • Optional: Digitales Endgerät (Smartphone, Tablet oder Laptop) für die Arbeit mit digitalen Schulungsunterlagen

Der Bildungspass ist das zentrale Dokument für jeden Sachverständigen. Ohne ihn kann die absolvierte Weiterbildung nicht offiziell anerkannt werden. Die Eintragung im Bildungspass dient als Nachweis gegenüber Behörden und Arbeitgebern.

Alle Nachweise müssen im Original oder als beglaubigte Kopie vorliegen. Die Prüfung der Dokumente erfolgt am ersten Kurstag durch die Kursleitung des WIFI Hartberg.

Anmeldung und Kurskosten für die Weiterbildung 2026

Um an der verpflichtenden Weiterbildung teilzunehmen, benötigen Sie lediglich wenige Schritte zur Anmeldung und klare Informationen zu den Kosten. Die WIFI Hartberg Anmeldung bietet verschiedene Wege, damit Sie schnell und unkompliziert Ihren Platz im Kurs sichern können. Das System ist benutzerfreundlich gestaltet und unterstützt Sie bei jedem Schritt des Buchungsprozesses.

Die Teilnahme an der § 57a periodischen Weiterbildung erfordert eine rechtzeitige Registrierung. Dabei stehen Ihnen mehrere Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung, um den für Sie passenden Kurstermin zu finden.

Anmeldeverfahren Schritt für Schritt erklärt

Der Anmeldevorgang für die WIFI Hartberg Anmeldung folgt einem klaren Schema. Sie können sich online über die Website des WIFI Steiermark registrieren. Die Plattform führt Sie systematisch durch alle notwendigen Schritte.

Für die Online-Anmeldung loggen Sie sich zunächst mit Ihrem Benutzerkonto ein oder erstellen ein neues Profil. Die Schnellbuchung über Ihr bestehendes Konto spart Zeit, da Ihre persönlichen Daten bereits hinterlegt sind. Nach der Anmeldung auf der zentralen WKO-Plattform werden Sie automatisch zur WIFI-Seite zurückgeleitet.

Dort wählen Sie Ihren gewünschten Kurstermin aus den verfügbaren Optionen aus. Für das WIFI Hartberg stehen folgende Kursnummern zur Verfügung:

  • Kursnummer 51141105
  • Kursnummer 51141115
  • Kursnummer 51141225
  • Kursnummer 51141255

Nach Abschluss der Buchung erhalten Sie sofort eine Buchungsbestätigung per E-Mail. Diese enthält alle wichtigen Informationen zum Kurs, zum Veranstaltungsort und zur Zahlung. Sie können auch telefonisch unter +43 316 602 1234 anrufen oder eine E-Mail an info@stmk.wifi.at senden.

Betriebe, die mehrere Mitarbeiter anmelden möchten, können direkt im Online-Warenkorb einen Kostenvoranschlag erstellen. Fügen Sie einfach die gewünschten Kurse hinzu und generieren Sie das Dokument mit wenigen Klicks. Das WIFI-Kundenservice unterstützt Sie bei allen Fragen rund um die Anmeldung.

Kursgebühren und verfügbare Zahlungsmodalitäten

Die Kurskosten § 57a betragen einheitlich 310,00 EUR pro Teilnehmer. Dieser Preis gilt für alle WIFI-Standorte in der Steiermark, einschließlich Hartberg. Die Gebühr deckt die gesamte 8-stündige Schulung ab.

Im Kurspreis sind bereits alle wichtigen Leistungen enthalten. Sie erhalten die vollständigen Schulungsunterlagen, darunter den digitalen Mängelkatalog als Skriptum. Die offizielle Eintragung in Ihrem Bildungspass ist ebenfalls inkludiert.

Die Zahlungsmodalitäten sind flexibel gestaltet. Nach Erhalt Ihrer Buchungsbestätigung bekommen Sie eine detaillierte Rechnung zugestellt. Diese können Sie bequem per Überweisung begleichen. In bestimmten Fällen ist auch eine Zahlung vor Ort am Kurstag möglich.

Für Unternehmen bietet das WIFI Steiermark die Ausstellung von Sammelrechnungen an. Dies vereinfacht die Verwaltung erheblich, wenn mehrere Mitarbeiter gleichzeitig geschult werden. Die genauen Konditionen klären Sie bei Ihrer Anmeldung mit dem Kundenservice.

Förderungen und Zuschussmöglichkeiten in der Steiermark

Das Land Steiermark unterstützt berufliche Weiterbildung durch verschiedene Förderprogramme. Diese können Ihre finanzielle Belastung deutlich reduzieren. Die Förderungen Weiterbildung Steiermark bieten attraktive Optionen für Einzelpersonen und Betriebe.

Das Bildungskonto des Landes Steiermark ist eine zentrale Fördermöglichkeit. Unter bestimmten Voraussetzungen übernimmt es bis zu 30% der Kurskosten. Die genauen Bedingungen erfahren Sie bei der zuständigen Förderstelle oder direkt beim WIFI.

Auch steirische Wirtschaftsförderungsprogramme können relevant sein. Diese richten sich besonders an Klein- und Mittelbetriebe. Sie unterstützen Unternehmen dabei, ihre Mitarbeiter kontinuierlich weiterzubilden und auf dem neuesten Stand zu halten.

Die Kurskosten § 57a sind steuerlich absetzbar. Sie können die Ausgaben als Betriebsausgaben oder Werbungskosten geltend machen. Dies gilt sowohl für Selbstständige als auch für Angestellte, die die Weiterbildung selbst finanzieren.

Informieren Sie sich vor der Anmeldung über aktuelle Förderungen Weiterbildung Steiermark. Die Programme und Bedingungen können sich ändern. Das WIFI-Kundenservice berät Sie gerne zu Fördermöglichkeiten und stellt die notwendigen Unterlagen für Ihre Anträge aus.

Kontaktieren Sie das WIFI Steiermark unter folgender Adresse: Körblergasse 111-113, 8010 Graz. Das Team steht Ihnen telefonisch unter +43 316 602 1234 oder per E-Mail zur Verfügung. So sichern Sie sich alle verfügbaren Vorteile für Ihre Weiterbildung.

Praktische Informationen zum WIFI Hartberg Standort

Ein gut erreichbarer Schulungsstandort ist entscheidend für einen stressfreien Kurstag – das WIFI Hartberg erfüllt diese Anforderung durch seine strategische Position in der Oststeiermark. Der WIFI Hartberg Standort bietet KFZ-Sachverständigen aus der gesamten Region eine moderne Infrastruktur für ihre periodische Weiterbildung. Die zentrale Lage in der Bezirksstadt Hartberg kombiniert optimale Verkehrsanbindung mit allen notwendigen Einrichtungen für einen erfolgreichen Schulungstag.

Das Schulungszentrum befindet sich im Gebäude oder in unmittelbarer Nähe der Wirtschaftskammer Hartberg-Fürstenfeld. Die genaue Adresse erhalten Teilnehmer mit ihrer Buchungsbestätigung. Für detaillierte Auskünfte steht das WIFI Steiermark Kundenservice unter der Telefonnummer +43 316 602 1234 oder per E-Mail an info@stmk.wifi.at zur Verfügung.

Anreise mit dem PKW und optimale Routenplanung

Die Anfahrt WIFI Hartberg gestaltet sich mit dem eigenen Fahrzeug besonders unkompliziert. Hartberg liegt verkehrsgünstig an der Bundesstraße B54 und ist von mehreren Hauptverkehrsrouten aus schnell erreichbar. Von der A2 Südautobahn nehmen Sie die Abfahrt Hartberg und folgen der Beschilderung, die Distanz beträgt etwa 20 Kilometer.

Alternativ erreichen Sie die Stadt über die S7 Fürstenfelder Schnellstraße. Die Fahrzeit aus Graz beträgt in der Regel 45 bis 60 Minuten, je nach Verkehrslage. Teilnehmer aus der näheren Umgebung profitieren von noch kürzeren Anfahrtswegen:

  • Weiz: ca. 25 Minuten Fahrtzeit
  • Fürstenfeld: ca. 20 Minuten Fahrtzeit
  • Friedberg: ca. 15 Minuten Fahrtzeit
  • Vorau: ca. 30 Minuten Fahrtzeit

Parkmöglichkeiten und Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel

Direkt beim Schulungszentrum Hartberg oder in unmittelbarer Nähe stehen Parkplätze für Kursteilnehmer zur Verfügung. Das Wirtschaftskammer-Gebäude verfügt üblicherweise über eigene Parkflächen, die kostenfrei oder gegen eine geringe Gebühr genutzt werden können. Bei hohem Andrang bietet die Innenstadt zusätzliche öffentliche Parkplätze und Parkhäuser als Alternative.

Teilnehmer sollten bei der Anmeldung nach spezifischen Parkinformationen fragen, um optimal vorbereitet zu sein. So vermeiden Sie unnötigen Zeitaufwand am Schulungstag und können pünktlich zum Kursbeginn erscheinen.

Die Anbindung an öffentliche Verkehrsmittel macht das Schulungszentrum auch ohne eigenes Fahrzeug gut erreichbar. Der Bahnhof Hartberg liegt an der Regionalzugstrecke Graz-Friedberg mit regelmäßigen Verbindungen. Vom Bahnhof erreichen Sie das Schulungszentrum zu Fuß in etwa 10 bis 15 Minuten oder nutzen lokale Busverbindungen.

Auch überregionale Buslinien bedienen Hartberg, was die Anreise für Teilnehmer aus verschiedenen Regionen der Steiermark erleichtert. Fahrplanauskünfte erhalten Sie über die ÖBB-Scotty-App oder die regionalen Verkehrsverbünde.

Übernachtung und gastronomische Versorgung in der Region

Für Teilnehmer aus entfernteren Regionen bietet Hartberg und Umgebung verschiedene Unterkunftsmöglichkeiten in unterschiedlichen Preiskategorien. Die Stadt verfügt über mehrere Hotels, Gasthöfe und Pensionen, von Budget-freundlichen Unterkünften bis zu komfortableren Businesshotels. Eine frühzeitige Buchung ist empfehlenswert, besonders wenn mehrere Veranstaltungen zeitgleich in der Region stattfinden.

Das WIFI-Kundenservice kann auf Anfrage Empfehlungen für Unterkünfte in Nähe des Schulungszentrums geben. Diese Information hilft Ihnen bei der Planung einer stressfreien Anreise am Vortag des Kurses.

Die Verpflegung während des Schulungstages lässt sich problemlos in der Hartberger Innenstadt organisieren. Die charmante Altstadt bietet eine gute Auswahl an Restaurants, Cafés und Imbissmöglichkeiten für die Mittagspause. Von traditioneller österreichischer Küche bis zu schnellen Snacks finden Sie verschiedene Optionen in Gehweite.

Je nach Standort können auch Getränke und kleine Snacks direkt im Schulungszentrum verfügbar sein. Teilnehmer sollten sich auf einen intensiven Schulungstag vorbereiten und gegebenenfalls zusätzliche Verpflegung mitbringen. Die Pausen bieten zudem Gelegenheit für einen kurzen Spaziergang durch die historische Innenstadt.

Für alle weiteren Fragen zur Anreise, zu Parkmöglichkeiten oder zu Empfehlungen für Unterkunft und Verpflegung steht Ihnen das WIFI Steiermark Kundenservice gerne unter +43 316 602 1234 oder info@stmk.wifi.at zur Verfügung.

Kursablauf und Prüfungsmodalitäten im Detail

Der Kursablauf § 57a beim WIFI Hartberg ist präzise organisiert und bietet Sachverständigen einen vollständigen Überblick über aktuelle Änderungen in einem intensiven Schulungstag. Die Weiterbildung erstreckt sich über genau 8 Stunden und verlangt von allen Teilnehmern vollständige Konzentration und Engagement. Jeder Aspekt des Tages ist darauf ausgerichtet, maximales Wissen zu vermitteln und gleichzeitig die gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Die Struktur des Kurses folgt bewährten didaktischen Prinzipien. Theoretische Grundlagen werden mit praktischen Fallbeispielen kombiniert. So wird sichergestellt, dass die Teilnehmer das Gelernte direkt in ihrer täglichen Begutachtungspraxis anwenden können.

Strukturierter Tagesablauf mit klaren Zeitvorgaben

Der Schulungstag beginnt zwischen 8:00 und 9:00 Uhr mit der Registrierung. Bei diesem Check-in müssen alle Teilnehmer zwei wichtige Dokumente vorlegen: einen amtlichen Ausweis zur Identitätsprüfung und den persönlichen Bildungspass. Diese Kontrolle ist unverzichtbar, da die Teilnahme später offiziell dokumentiert wird.

Nach der Begrüßung startet die eigentliche Schulung mit einer Einführung durch den qualifizierten Trainer. Der Vormittag konzentriert sich auf rechtliche Grundlagen und aktuelle Gesetzesänderungen. Die elektronische Begutachtungsverwaltung (EBV) und deren Updates stehen dabei im Mittelpunkt.

  • Vormittag (8:00-12:00 Uhr): Rechtliche Updates, Gesetzesänderungen, EBV-Schulung
  • Mittagspause (12:00-13:00 Uhr): Zeit für Verpflegung und informellen Austausch
  • Nachmittag (13:00-16:00/17:00 Uhr): Technische Neuerungen, Mängelkatalog, praktische Fallbeispiele
  • Kaffeepausen: Kurze Erholungsphasen zur Aufrechterhaltung der Konzentration

Besonders wichtig: Die Anwesenheit von 100% ist verpflichtend. Verspätungen oder frühzeitiges Verlassen führen dazu, dass die Weiterbildung nicht anerkannt wird. Diese strikte Regelung entspricht den gesetzlichen Vorgaben und dient der Qualitätssicherung.

Bewertung durch aktive Teilnahme statt formaler Prüfung

Anders als bei der Grundschulung gibt es bei der periodischen Weiterbildung keine formale Abschlussprüfung. Der Fokus liegt auf der Wissensaktualisierung und dem fachlichen Austausch zwischen den Teilnehmern. Dennoch wird die Mitarbeit während des gesamten Tages bewertet.

Die Trainer beobachten kontinuierlich die Beteiligung an Diskussionen und Übungen. Verständnisfragen können gestellt werden, um sicherzustellen, dass alle Inhalte verstanden wurden. Die aktive Mitarbeit ist daher ebenso wichtig wie die physische Anwesenheit.

Folgende Kriterien sind für den erfolgreichen Abschluss entscheidend:

  1. Vollständige Anwesenheit über alle 8 Schulungsstunden
  2. Aktive Beteiligung an Diskussionen und Gruppenübungen
  3. Aufmerksames Verfolgen der präsentierten Inhalte
  4. Bearbeitung der praktischen Fallbeispiele

Offizielle Dokumentation im Bildungspass

Die Bildungspass Eintragung ist der zentrale Nachweis für die absolvierte Weiterbildung. Am Ende des Schulungstages wird der Kursbesuch direkt im persönlichen Bildungspass eingetragen und vom Trainer bestätigt. Diese Eintragung verlängert die Ermächtigung automatisch um weitere drei Jahre.

Ein separates Zertifikat KFZ-Sachverständige wird bei der periodischen Weiterbildung üblicherweise nicht ausgestellt. Die Bildungspass Eintragung gilt als offizielle Anerkennung gemäß PBStV. Sie berechtigt zur Fortführung aller Begutachtungstätigkeiten für den nächsten Dreijahreszyklus.

Zusätzlich erhalten Teilnehmer eine Teilnahmebestätigung vom WIFI Hartberg. Diese kann für die persönlichen Unterlagen oder als Nachweis gegenüber dem Arbeitgeber aufbewahrt werden. Der Bildungspass selbst sollte sorgfältig verwahrt werden, da er das einzige offizielle Dokument für die behördliche Anerkennung darstellt.

Die Eintragung erfolgt unmittelbar nach Abschluss aller Schulungseinheiten. Teilnehmer können das WIFI Hartberg somit mit der Gewissheit verlassen, dass ihre Weiterbildungspflicht erfüllt ist und ihre berufliche Qualifikation als zertifizierte KFZ-Sachverständige für weitere drei Jahre gesichert bleibt.

Vorteile der Weiterbildung am WIFI Hartberg

Wer seine § 57a Weiterbildung am WIFI Hartberg absolviert, profitiert von einer erstklassigen Kombination aus Fachwissen, moderner Infrastruktur und kollegialem Austausch. Die WIFI Hartberg Vorteile gehen weit über die reine Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen hinaus. Als anerkannte Bildungseinrichtung der Wirtschaftskammer Steiermark setzt das WIFI konsequent auf Qualität in allen Bereichen der Sachverständigenausbildung.

Die Entscheidung für diese Weiterbildung bedeutet eine Investition in Ihre berufliche Kompetenz. Sie erhalten nicht nur das erforderliche Zertifikat, sondern erweitern nachhaltig Ihr Fachwissen für die tägliche Begutachtungspraxis.

Hochqualifizierte Trainer und erfahrene Branchenexperten

Das WIFI Steiermark setzt ausschließlich qualifizierte Trainer KFZ ein, die über umfassende theoretische Kenntnisse und langjährige praktische Erfahrung verfügen. Diese Branchenexperten sind selbst häufig als Sachverständige tätig oder bringen eine fundierte Vergangenheit in diesem Bereich mit. Dadurch kennen sie die täglichen Herausforderungen aus der Begutachtungspraxis genau.

Die Trainer vermitteln nicht nur trockene Theorie, sondern geben wertvolle Praxistipps aus ihrem Berufsalltag. Sie erläutern schwierige Begutachtungssituationen anhand realer Beispiele und gehen kompetent auf individuelle Fragen ein.

Durch kontinuierliche eigene Weiterbildung bleiben die Trainer stets am aktuellen Stand der Technik und Gesetzgebung. Diese Aktualität können sie authentisch an die Kursteilnehmer weitergeben. Die Lernmethode mit erfahrenen Trainern gewährleistet einen praxisnahen und verständlichen Wissenstransfer.

Moderne Ausstattung, Lehrmittel und Schulungsräume

Die Schulungsräume am WIFI Hartberg bieten eine angenehme Lernumgebung mit zeitgemäßer Präsentationstechnik. Beamer, Whiteboards und interaktive Displays ermöglichen eine anschauliche Darstellung der Lerninhalte. Die hellen und freundlichen Räumlichkeiten schaffen optimale Bedingungen für konzentriertes Lernen.

Alle Kursteilnehmer erhalten die aktuelle Schulungsunterlage als Standard-Skriptum ausgegeben. Der ehemalige Mängelkatalog liegt in der letztgültigen Version vor und dient auch nach dem Kurs als wertvolles Nachschlagewerk für die tägliche Arbeit.

Besonders praktisch ist die digitale Version der Schulungsunterlage. Das WIFI empfiehlt, ein Smartphone, Tablet oder einen Laptop mitzunehmen. So können Sie aktiv mit der digitalen Unterlage arbeiten und diese später im Berufsalltag flexibel nutzen.

Das WIFI investiert kontinuierlich in die Aktualisierung seiner Lehrmittel und die Modernisierung der Ausstattung. Diese fortlaufende Weiterentwicklung garantiert Ihnen eine Schulung auf höchstem Niveau.

Networking-Möglichkeiten und Erfahrungsaustausch mit Branchenkollegen

Ein besonderer Mehrwert der Weiterbildung sind die vielfältigen Gelegenheiten zum kollegialen Austausch. Die periodische Schulung bringt KFZ-Sachverständige aus verschiedenen Betrieben, Werkstätten und Prüfstellen zusammen. Alle Teilnehmer stehen vor ähnlichen beruflichen Herausforderungen.

Während des Kurstages, in den Pausen und bei Diskussionen ergeben sich zahlreiche Möglichkeiten für Networking Sachverständige. Sie können von den Erfahrungen anderer lernen und Best Practices aus unterschiedlichen Betrieben kennenlernen. Der Austausch über schwierige Begutachtungsfälle erweitert Ihren fachlichen Horizont.

Viele Teilnehmer knüpfen berufliche Kontakte, die für zukünftige Zusammenarbeit oder Problemlösungen nützlich sein können. Dieser informelle Austausch wird häufig als besonders wertvoll empfunden. Er geht über das formale Schulungsprogramm hinaus und ermöglicht einen Blick über den eigenen Tellerrand.

Das WIFI als neutrale Bildungseinrichtung der Wirtschaftskammer schafft einen professionellen Rahmen für diesen Austausch auf Augenhöhe. Zudem bietet das breite WIFI-Netzwerk die Möglichkeit, auch über die verpflichtende § 57a-Schulung hinaus fachlich am Ball zu bleiben und sich kontinuierlich weiterzuentwickeln.

Ihre berufliche Zukunft als zertifizierter KFZ-Sachverständiger mit aktueller Weiterbildung

Die Erneuerung Ihrer Prüfberechtigung durch periodische Weiterbildungen im 3-Jahreszyklus bildet das Fundament für eine erfolgreiche Karriere KFZ-Begutachtung. Nach Abschluss der Weiterbildung bleibt Ihre Ermächtigung zur Begutachtung für weitere drei Jahre gültig. Diese regelmäßige Aktualisierung sichert Ihre Position als zertifizierter KFZ-Sachverständiger in einem dynamischen Berufsfeld.

Die kontinuierliche berufliche Entwicklung Sachverständige geht weit über die gesetzliche Pflicht hinaus. Sie positioniert Sie als kompetenten Experten in einer Branche mit rasanten technologischen Veränderungen. Elektrifizierung, moderne Assistenzsysteme und neue gesetzliche Anforderungen machen aktuelles Fachwissen unverzichtbar.

Das WIFI Hartberg bietet Ihnen als zertifizierter KFZ-Sachverständiger umfassende Entwicklungsmöglichkeiten. Neben der periodischen Weiterbildung steht die § 57a Grundschulung (36 Stunden) für Neueinsteiger zur Verfügung. Erweiterungsschulungen eröffnen zusätzliche Tätigkeitsfelder und erweitern Ihr professionelles Spektrum.

Nutzen Sie die verfügbaren Termine 2026 für Ihre rechtzeitige Anmeldung. Die Investition in Ihre Qualifikation zahlt sich durch erweiterte Fachkompetenz, verbesserte Berufsaussichten und langfristige Karrierechancen aus. Mit aktueller Weiterbildung sind Sie rechtlich abgesichert und fachlich optimal vorbereitet für die Anforderungen moderner KFZ-Begutachtung.

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